NRW Buntbrache ab 2023
Referenz : 596180
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NRW Buntbrache ab 2023
Eine mehrjährige Mischung, die den ganzen Verpflichtungszeitraum auf derselben Fläche, an derselben Stelle, verbleiben muss (Richtlinien zur Förderung von AUM, E Anlage mehrjähriger Buntbrachen, Anlage 1).
Die Mischung ist unter den Gesichtspunkten der offiziellen Vorgaben sowie der guten fachlichen Praxis für Sie entwickelt worden:
- Saatstärke: 15,0 kg/ha
- Saatzeit: bis 15.05.
- abwechslungsreiche Pflanzenvielfalt
- hoher Anteil mehrjährig wiederkehrender Arten
- verschiedene Pflanzenfamilien
- Bodenschutz
- Unkrautunterdrückung
- Stickstoffversorgung des Pflanzenbestandes
- Nektarspender
- Deckung vor Beutegreifern
Agrarumweltmaßnahme Nordrhein-Westfalen:
- „Ländlicher Raum“ ab 2023 (Stand Januar: 2024)
- Maßnahme e) Anlage mehrjährige Buntbrachen
- Paket 5042 Mehrjährige Einsaat mit Kulturarten
