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LaDiva | Herbizid

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NEU

LaDiva ist ein neues Herbizid für Raps im Herbst mit systemischer Wirkung. Es kombiniert drei bewährte Wirkstoffe von Corteva und wirkt bereits bei 0,25 l/ha breiter und effektiver als vergleichbare Produkte. LaDiva bekämpft über 30 wichtige Unkräuter im Raps, auch ALS-resistente Biotypen – mit nur 22,5 g Wirkstoff pro Hektar. Die Behandlung kann flexibel im Nachauflauf erfolgen, abhängig von Bestandsentwicklung und Verunkrautung. Dank starker Wirkung auch auf größere Unkräuter und geringen Witterungsansprüchen bietet LaDiva ein breites Anwendungsfenster.

Produktdetails:

  • Handelsbezeichnung: LaDiva®
  • Zulassungsnummer:  00A767-00
  • Zulassungsinhaber: Corteva
  • Zulassungsende: 05.08.2026
  • Wirkungsbereich: Herbizid
  • Wirkstoffgehalt: 10g/l Halauxifen-methyl, 48g/l Picloram, 32g/l Aminopyralid
  • Formulierung: Emulsionskonzentrat

 

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Falls du Fragen zu gesetzlichen Auflagen und Anwenderbestimmungen hast, lade dir gerne die Produkt- und Sicherheitsdattenblätter runter.

 

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Produktbeschreibung

Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NT140: Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. 
NT108-1: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.  
NG373.1055: Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren nicht bereits ein Mittel, das den Wirkstoff Aminopyralid enthält, ausgebracht wurde. 
NG371.1055: Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Aminopyralid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. 

Auflagen

WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP711: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich.
WP685-2: Bei vorzeitigem Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Es können nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachgebaut werden.
WP683-2: Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP682-2: Einstreu, das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.

Hinweise

keine
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DIESE PRODUKTE SIND NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN ERHÄLTLICH: BEIM EINSATZ VON PFLANZENSCHUTZPRODUKTEN IST VORSICHT GEBOTEN. VOR DER ANWENDUNG BEACHTE BITTE DAS ETIKETT UND DIE PRODUKTINFORMATIONEN.

Vergewissere dich vor jeder Anwendung, ob diese wirklich notwendig ist. Wenn möglich, verwende alternative Methoden sowie Mittel, die das geringste Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt aufweisen. Nähre Informationen findest du unter BVL Arbeitsbereich Pflanzenschutz.

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